Die Bafög-Reform bringt einige Änderungen mit sich, die zum neuen Wintersemester gelten

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12.01.23

So können mehr Berechtigte Bafög beantragen und es gibt höhere Beträge. Außerdem kann man den Antrag nun digital stellen.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög), hilft Studenten und Schülern finanziell. Dabei erhalten Bezieher 50 Prozent des monatlichen Beitrags als zinsfreies Darlehen vom Staat und 50 Prozent als Zuschuss zum Studium. Zum Start des Schuljahres bzw. des Wintersemesters 2022/23 hat die Bundesregierung die finanzielle Unterstützung angepasst. Wir haben die wichtigsten Änderungen für dich hier zusammengefasst:

Studierende und Azubis erhalten künftig mehr Unterstützung. Der Förderungshöchstbetrag steigt von 861 Euro auf 934 Euro. Bei Studenten steigt dabei der maximale Fördersatz von 427 auf 452 Euro. Wer nicht mehr bei den Eltern wohnt, erhält zur Deckung der Miete 360 statt 325 Euro. Schüler und Auszubildende bekommen 632 Euro

Bafög-Empfänger, die zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang Bafög bekommen haben, erhalten für die vergangene Heizperiode einen einmaligen Zuschuss von 230 Euro - vorausgesetzt, sie wohnen nicht mehr bei den Eltern. Der Heizkostenzuschuss muss nicht gesondert beantragt werden, sondern erreicht die Empfänger automatisch.

https://www.dasding.de/newszone/azubimangel-region-ulm-100.html

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